Alpha Technology

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kaufverträge (im Folgenden als AGB bezeichnet) gelten für alle Kaufverträge und ähnliche Vereinbarungen, die von ALPHA TECHNOLGY Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Verkäufer oder Lieferan getroffen werden.
  2. Die später in diesen AGB verwendeten Begriffe bedeuten:Verkäufer – ALPHA TECHNOLGY Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Krakau; ALPHA-Anlage – eine Anlage des ALPHA-Unternehmens, das die Ware produziert;Käufer – eine professionelle Einheit, die die andere Vertragspartei ist (ALPHA-Auftragnehmer); Parteien – Verkäufer und Käufer;Waren – Handelswaren, die von ALPHA im Rahmen des Vertrags mit dem Käufer verkauft werden.
  3. Diese AGB sind die vollständige und einzige vertragliche Vorschriften, die die Parteien im Rahmen des Verkaufs von Waren binden. Daher schließen die Parteien die Verwendung anderer Vertragsbedingungen aus. Alle anderen Vorschriften (allgemeine Bedingungen usw.), die vom Käufer verwendet werden, gelten nicht, auch wenn der Verkäufer keinen ausdrücklichen Widerspruch gegen diese Geschäftsbedingungen erhobt hat.
  4. Die Bestimmungen der AGB können nur schriftlich geändert warden, ansonsten werden sie hinfällig. AGB-Bestimmungen Sie können nur durch einen entsprechenden Eintrag im Kaufvertrag oder einem ähnlichen Vertrag geändert werden. In diesem Fall ist der übergeordneter Eintrag der Vertragseintrag.
  5. AGB werden vom Verkäufer auf der Website www.alphatechnology.com.pl veröffentlicht. Dies ist gleichbedeutend damit, AGB dem Käufer vor Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

         

II. DER VERTRAGSABSCHLUSS

 

  1. Grundlage für den Vertragsschluss ist die Bestellung des Käufers, die als Annahme des Angebots von Verkäufers abgegeben wurde. Auf jeden Fall wenn das Angebot geändert wird oder in der Bestellung des Käufers Bedenken vornehmen, kommt der Vertrag erst zum gegenwärtigen Zeitpunkt zustande Bestätigung der Annahme der Bestellung durch den Verkäufer mit Änderungen oder Bedenken. Keine Bestätigung einer solchen Bestellung ist eindeutig damit, dass der Kaufvertrag nicht abgeschlossen geworden ist.. Die Parteien schließen jegliches Gesetz aus, das einen stillen (stillschweigenden) Vertragsschluss vorsieht
  2. Angebote per Telefon, Post, Fax oder E-Mail bilden keine Grundlage für den Vertragsschluss. Der Vertrag kommt nach Eingang der schriftlichen Bestellung des Kunden, der schriftlichen Bestätigung der Bestellung und der endgültigen Bestellung zustande die schriftliche Annahme der in der Auftragsbestätigung gesendeten Bedingungen durch den Empfänger zurückzusenden.
  3. Wenn der Käufer eine Bestellung ohne vorheriges schriftliches Angebot aufgibt (z. B. aufgrund einer Aufforderung zur Verhandlung usw.), zum Abschluss des Vertrages ist eine schriftliche Bestätigung der Annahme der Bestellung durch den Verkäufer erforderlich. Die Bestimmungen der Absätze 1 Satz 4 und 5 gelten entsprechend.
  4. Alle mündliche Vereinbarungen, Zusicherungen, Nebenabreden und Garantien unserer Angestellten in Zusammenhang mit einem Vertragsschluss oder Abgabe des Angebots sind für den Verkäufer nicht bindend.
  5. Für die Gültigkeit des Vertragsschlusses oder nachträglicher Änderungen sollten alle zwischen den Parteien diesbezüglich ausgetauschten Erklärungen schriftlich per Post zugestellt werden  und per Fax oder E-Mail nur  wenn die Parteien dieser Art der schriftlichen Kommunikation zustimmen. Diese Bestimmung gilt insbesondere für Angebote, Bestellungen und Auftragsbestätigungen.
  6. Kommerzielle Informationen wie: Anfrage, Katalog, Werbung des Verkäufers sind kein Angebot im Sinne von Kunst. 66 des Bürgerlichen Gesetzbuches und bindet den Verkäufer nicht sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

 

III. EIGENTUMSVORBEHALT

 

  1. Der Verkäufer behaltet sich vor, dass das Eigentum an der Ware erst nach Zahlung des gesamten Preises an den Verkäufer auf den Käufer übergeht. Wenn der Gegenstand kombiniert oder verwechselt wird, werden die Parteien Miteigentümer des Ganzen. Die Anwendung der Bestimmung der Kunst. 193 § 2 BGB ist ausgeschlossen.
  2. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht vom Verkäufer auf den Käufer mit der Freigabe der Ware und im Falle der Übergabe der Ware an den Spediteur mit der Freigabe der Ware an den Spediteur über, unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.

 

IV. PREIS

 

  1. Der Preis für die verkauften Waren wird jedes Mal im Angebot oder in einer anderen Handelsvereinbarung angegeben.
  2. Alle Preise sind als Preise zu verstehen, zu denen die Mehrwertsteuer (MwSt.) berechnet wird.
  3. Der Preis ist, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, der Ab-Werk-Preis der ALPHA-Anlage und beinhaltet nicht die Kosten für Transport und Versicherung der Ware.
  4. Der Preis der Ware wird  festgelegt, basierend auf Vereinbarungen geltenden am Tag der schriftlichen Auftragsbestätigung.
  5. Wenn der Preis in einer anderen Währung als polnischen Zloty angegeben ist, wird davon ausgegangen, dass sich die Parteien eingten, dass der Preis in der Währung gezahlt wird, in der der Preis angegeben wurde.
  6. Der Käufer verpflichtet sich, den Preis innerhalb der im Angebot oder sonstigen Handelsvereinbarung angegebenen Frist auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto zu zahlen. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn das Geld dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wurde.
  7. Der Käufer hat kein Recht, die Zahlung aus irgendeinem Grund zurückzuhalten oder seine Forederungen gegen den Verkäufer von den Forderungen des Verkäufers aus Verträgen über den Verkauf von Waren aufzurechnen.

 

V. WARENABHOLUNG UND IHRE EIGENSCHAFTEN

 

  1. Die Ware wird vom Käufer zu dem in der Bestätigung angegebenen Abholtermin abgeholt. Im Falle eines Annahmeverzugs beim Käufer werden die Kosten für die Lagerung der Ware dem Käufer in Rechnung gestellt.
  2. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware zum Zeitpunkt ihrer Abholung sehr sorgfältig auf Menge, Einhaltung der im Vertrag festgelegten technischen Spezifikationen und auf sichtbare Mängel zu prüfen. Die beigefügte technische Dokumentation der Ware unterliegt ebenfalls einer Überprüfung. Nach Prüfung der Ware wird ein Lieferschein unterschrieben. Die Unterzeichnung des Ausstellungsdokuments ist gleichbedeutend mit der Bestätigung der Übereinstimmung der angegebenen Parameter mit der Bestellung und dem Fehlen von Mängeln, die bei einer sehr sorgfältigen Prüfung der Waren während des Eingangs festgestellt werden könnten. Der Käufer kann nicht von den in diesem Absatz dargelegten Verpflichtungen und von den Folgen der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen durch Berufung auf anerkannte Handels- und Inkassopraktiken befreit werden.
  3. Die Parteien vereinbaren, dass die Kosten für das Laden der Waren für den Transport beim Verkäufer und die Kosten für das Entladen beim Käufer liegen, unabhängig davon, wem die Transportkosten entstehen.

 

VI. GARANTIE

 

Die Garantie gilt nur für Waren, für die ein separates Garantiedokument erstellt und dem Käufer ausgestellt wurde. Der Käufer hat keinen Anspruch auf ein Garantiedokument.

 

VII. GEWÄHRLEISTUNG

  1. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich (spätestens innerhalb von 3 Tagen) über Mängel an der Ware zu informieren, die trotz sehr sorgfältigen Eingangs nach Erhalt unter Androhung einer Verlust des Gewährleistungsrechts nicht festgestellt werden können.
  2. Die Mitteilung eines Mangels an der Ware über ihre Gültigkeit muss schriftlich mit Empfangsbestätigung erfolgen, wobei sich der Käufer verpflichtet, die mangelhafte Ware in einem Lieferzustand zur Prüfung durch den Verkäufer auf seine Aufforderung hin zur Verfügung zu stellen. Wenn die Ware verarbeitet wurde, erlischt die Mangelhaftung des Verkäufers.
  3. Wenn nach Ansicht des Verkäufers ein technisches Fachwissen erforderlich ist, um Mängel festzustellen, wird der Verkäufer nach Erhalt der entsprechenden Expertise eine Stellungnahme zur Mängel der Ware abgeben.
  4. Die Beschwerdeannahme erfolgt schriftlich, ansonsten nichtig, nachdem der Verkäufer die beworbene Warencharge geprüft oder eine Exprertise abgegeben hat. Wird die Reklamation angenommen, verpflichtet sich der Verkäufer auf eigene Kosten, das fehlerhafte Produkt innerhalb einer von den Parteien vereinbarten Frist durch ein fehlerfreies Produkt zu ersetzen. Ist der Ersatz der Ware nicht möglich oder müssen dem Verkäufer zusätzliche Kosten entstehen, hat der Verkäufer das Recht, den Ersatz der Ware abzulehnen und dem Käufer den entsprechenden Teil des Preises zurückzugeben.
  5. In anderen Fällen erlöschen die Gewährleistungsrechte nach sechs Monaten ab dem Datum der Ablieferung der Ware.
  6. Die Einleitung des Beschwerdeverfahrens entbindet den Käufer nicht von seiner Pflicht, den Preis für die freigegebene Ware zu zahlen.

VIII.   VERZÖGERUNGEN BEI ZAHLUNGEN UND FREIGABE, HAFTUNG.

 

  1. Bei verspäteter Zahlung des gesamten oder eines Teils des Preises für die freigegebene Ware durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer Zinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen zu verlangen.
  2. Bei verspäteter Zahlung des Preises durch den Käufer aus einem Kaufvertrag zwischen den Parteien hat der Verkäufer das Recht, von der Erfüllung aller abgeschlossenen Verträge (einschließlich der Freigabe der Ware) abzusehen, bis der Käufer alle fälligen Zahlungen mit Zinsen bezahlt. Wenn die Zahlungsverzögerung an den Verkäufer 30 Tage überschreitet, kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne einen zusätzlichen Termin festzulegen. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aus diesen Gründen entstehen.
  3. Vorbehaltlich der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen schließen die Parteien die Haftung des Verkäufers für Schäden aus, mit Ausnahme von Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers beruhen..
  4. Das Ausgleich für Schäden, die dem Käufer im Zusammenhang mit Nichterfüllung oder unzulässiger Vertragserfüllung entstanden sind, ist jeweils auf den Nettopreis der vertraglich abgedeckten Waren begrenzt, wobei der Verkäufer nur für vorhersehbare und typische Schäden des Käufers haften kann.
  5. Im Falle, dass der Verkäufer den Vertrag nur teilweise ausführt, hat der Käufer kein Recht (wenn er zu diesem Recht berechtigt ist), in dem ausgeführten Teil vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Der Verkäufer haftet nicht für die Nichterfüllung oder unzulässige Erfüllung seiner Verpflichtungen, wenn diese Nichterfüllung oder unzulässige Erfüllung auf höherer Gewalt beruht. Die Parteien sind sich einig, dass “höhere Gewalt” insbesondere bedeutet: alle Umstände, aufgrund derer die Ausführung der Bestellung durch den Verkäufer unmöglich, problematisch oder unverhältnismäßig teuer ist, soweit der Verkäufer nicht vernünftigerweise zur Vertragserfüllung verpflichtet werden kann, z. B. Streik, mangelnde Lieferung von Produkten , Materialien oder Dienstleistungen für den Verkäufer, welche Produkte, Materialien und Dienstleistungen für die Ausführung der Bestellungen erforlerlich sind, Krieg,  Naturkatastrophen und anderer ähnlicher Ereignisse.

 

IX . DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN DURCH DIE WARE

 

Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch die Waren nach Annahme durch den Käufer verursacht werden.

 

X. GERICHTSSTAND, GESETZ, ERFÜLLUNGSORT DER VERPFLICHTUNG

 

  1. Das für die Beilegung von Streitigkeiten zuständige Gericht ist das zuständige gemeinsame Gericht in Krakau.
  2. Für den Vertrag gelten nur die Bestimmungen des polnischen Rechts
  3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Geschäftsitz von ALPHA-Werk.

 

XI. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

 

  1. Die Titel der einzelnen Punkte dieser AGB wurden nur eingeführt, um die Verwendung des Textes zu erleichtern und haben keine rechtliche Bedeutung. Daher kann der Text der AGB nicht auf ihrer Grundlage interpretiert werden.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags. Anstelle der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung, die nach Möglichkeit den Absichten der Vertragsparteien und ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck entspricht, die die Vertragsparteien mit einer solchen ungültigen oder unwirksamen Bestimmung erreichen wollten.
  3. Mit der Annahme der AGB erklärt sich der Käufer mit der Erhebung, Verarbeitung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten durch den Verkäufer zum Zwecke der Vertragserfüllung und für Marketingzwecke im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten einverstanden.
  4. Der Käufer hat alle Rechte aus dem Gesetz vom 29. August 1997 zum Schutz personenbezogener Daten (Gesetzblatt von 2014, Punkt 1182) und insbesondere das Recht, seine eigenen personenbezogenen Daten einzusehen.
  5. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer unverzüglich schriftlich über jede Änderung seines Sitzes oder seiner Serviceadresse zu informieren. Mangelnde Benachrichtigung bedeutet, dass das Paket, das an die in der Bestellung oder einem anderen Handelsvertrag angegebene Adresse gesendet wurde, nach einer ineffektiven Benachrichtigung als erfolgreich zugestellt gilt.

Kraków, Juli 2015.

ALPHA TECHNOLOGY spółka z ograniczoną odpowiedzialnością 30-149 Kraków, ul. Balicka 182, tel +48 12 639 09 00, fax +48 12 637 89 76,
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Bank:Raiffeisen Bank Polska S.A. PL69 17501048 0000000001080587 (PLN) BIC: RCBWPLPW ,Bank DnB NORD Polska S.A. PL35 21900002 3000004671990201 (EUR)
BIC: MHBFPLPW, Bank Handlowy w Warszawie S.A. PL90 103011880000000062717246 (USD) BIC: CITIPLPX

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